Der
Landrat
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im
Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde,
zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der
Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den
Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per
Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das
Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der
Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es
dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in
Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der
Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der
Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und
Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds.
Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.
Öffentliche Stellenausschreibung
Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich
Ausländerangelegenheiten, Ordnung und Verkehr schnellstmöglich die Personalstelle
SB Fahreignungsprüfung
(m/w/d)
unbefristet in Teilzeit mit 30 Std./Woche zu
besetzen. Eine Vollzeitbeschäftigung wird ab 01.01.2026 angestrebt. Der
Einsatzort ist derzeit in Köthen (Anhalt).
Aufgabenschwerpunkte
Überprüfung der
körperlichen, geistigen oder charakterlichen Kraftfahreignung von Fahrerlaubnisinhabern
(einschließlich Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis)
·
anlassbezogene
Kraftfahreignungsüberprüfung bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. Auffälligkeiten
im Zusammenhang mit Alkohol- und / oder Betäubungsmitteln bzw. sonstigen
Verkehrsdelikten - § 2 Abs. 8 StVG i.V.m. §§ 46 Abs. 3, 11 - 14 FeV sowie
Anlagen 4, 4a, 5 und 6 FeV und unter Beachtung der Begutachtungsleitlinien und
-kriterien zur Fahreignung
·
Entscheidung
über Fortbestand der bisherigen Fahrberechtigung und ggf. künftig einzuhaltende
Auflagen / Beschränkungen, ggf. Entziehung der Fahrerlaubnis bei erwiesener
Ungeeignetheit bzw. Nichtbefolgen der verwaltungsbehördlichen Aufforderung (§
11 Abs. 8 FeV)
Neuerteilung von
Fahrerlaubnissen und / oder Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung nach
vorangegangener Entziehung / Versagung / Verzicht
Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht
Ihnen die kommissarische Fachbereichsleiterin Frau Adam, unter der
Telefonnummer 03493/341 430, gern zur Verfügung.
Anforderungsprofil
·
abgeschlossenes
Studium Öffentliche Verwaltung oder Verwaltungsökonomie oder Verkehrsingenieurwesen
oder Rechtswissenschaften oder Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs II
(Verwaltungsfachwirt /-in) oder
nachrangig: abgeschlossene
dreijährige Berufsausbildung mit fundierter 3-jähriger Berufserfahrung, in
einer für das Aufgabenprofil relevanten Tätigkeit
·
Führerschein
Klasse B sowie Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW
wünschenswert
·
selbstständige,
eigenverantwortliche und engagierte Arbeitsweise
·
Teamfähigkeit
und Durchsetzungsvermögen
Die Entgeltgruppe richtet sich nach dem
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost). Die
Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9b TVöD.
Wir
bieten Ihnen
·
eine
betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-
Anhalt (KVSA)
·
ein
betriebliches Gesundheitsmanagement
·
flexible
Arbeitszeitregelung
·
Fort-
und Weiterbildungsmöglichkeiten
·
Vielseitigkeit,
Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres Aufgabenbereiches
·
eine
umfassende Einarbeitung
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt
alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung,
Religion und Lebensweise.
Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden
bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte
bewerben Sie sich bis zum 17.09.2024 über unser Bewerberportal.
Dies
finden Sie unter: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html
Hinweis
Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere
Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.
Alle
Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden
nicht übernommen.
G
r a b n e r
Landrat
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