Sachbearbeitung Übernahme/Erlass KITA-Gebühren (m/w/d) - Vertretung

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds. Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.

 

Öffentliche Stellenausschreibung

 

Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie schnellstmöglich die Stelle

 

Sachbearbeitung Übernahme/Erlass KITA-Gebühren (m/w/d)

 

befristet als Krankheitsvertretung für mindestens 6 Monate in Vollzeit zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit in Köthen (Anhalt).

 

Aufgabenschwerpunkte

·       Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der eingereichten Anträge gemäß § 85 und 86 ff. SGB VIII i. V. m. § 90 Abs. 4 SGB VIII (Erst- und Folgeanträge) einschließlich der Prüfung des Rechtsanspruches gemäß § 3 KiFöG

·      Sichtung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit sowie Anforderung fehlender Unterlagen bis zur Versagung der Leistung wegen fehlender Mitwirkung (§§ 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I; 66 Abs. 1, 3 SGB I; 67 SGB I und 97a Abs. 1, 3 bis 5 SGB VIII)

o   Führung von Beratungsgesprächen

·         Prüfung Vorrang anderer Leistungsträger gemäß § 10 Abs. 3 SGB VIII, Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 ff. SGB X

·         Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 90 Abs. 3, 4 SGB VIII

o   Ermittlung der familiären Verhältnisse unter Beachtung des § 90 Abs. 2 SGB VIII

o   Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens gemäß § 82 SGB XII/VO zu § 82 SGB XII

o   Bereinigung des Einkommens § 82 Abs. 2 SGB XII

o   Ermittlung der Einkommensgrenze § 85 Abs. 2 SGB XII

o Prüfung und Entscheidung über den Einkommenseinsatz §§ 87, 88 SGB XII (Unterhaltsverpflichtungen, besondere Belastungen usw.)

o   Feststellung der zumutbaren Belastung

o   Prüfung der Höhe des zu leistenden Kostenbeitrages nach den jeweils geltenden Satzungen der Gemeinden

o   Bescheiderteilung und Erledigung des gesamten Schriftverkehrs im Aufgabenbereich unter Beachtung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften 

·  Prüfung von Veränderungsmeldungen z. B. Veränderungen in den Einkommens- und Familienverhältnissen, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, Anspruch auf 8 Stunden oder 10 Stunden Betreuung usw.

o   Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach Punkt 4

o Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegen Antragsteller/Träger einschließlich der notwendigen Bescheiderteilung nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften (Anhörung § 24 SGB X, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung §§ 44 ff. SGB X)

·         Erfassung und buchungsmäßige Bearbeitung aller Leistungen im Arbeitsgebiet im Prosoz 14plus

o   monatliche Abrechnung der durch den Landkreis übernommenen Kostenbeiträge an die Träger der Kindereinrichtungen sowie Bereitstellung der Abrechnungslisten für den Träger

o   Kooperative Zusammenarbeit mit den Trägern der Kita, Agentur für Arbeit, Leistungsträgern der SGB II-Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen

·         Erfassung von statistischem Zahlenmaterial für den zugewiesenen Arbeitsbereich

o Zusammenarbeit mit dem Haushaltssachbearbeiter zwecks Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen im zugewiesenen Aufgabenbereich (Bearbeitung von Stundungsanträgen, Niederschlagungen und Erlass von Forderungen)

o   Zuarbeiten zur Haushaltsplanung

 

Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr Grimm, unter der Telefonnummer 03496/ 60-1600 gern zur Verfügung.

 

Anforderungsprofil

·         abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder Abschluss des Beschäftigungslehrgangs B I

oder

·         abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen oder Sozialversicherungsfachangestellte/-r

oder

·   abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre fundierte Berufserfahrung in einer für das Aufgabenprofil relevanten Tätigkeit

 

wünschenswert:

o   Befähigung zum eigenständigen Arbeiten und zur Teamfähigkeit

o   Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Flexibilität

o   Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW

 

Die Entgeltgruppe richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E 9a TVöD.

 

Wir bieten Ihnen

·         eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen- Anhalt (KVSA)

·         ein betriebliches Gesundheitsmanagement

·         flexible Arbeitszeitregelung

·         Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

·         Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres Aufgabenbereiches

·         eine umfassende Einarbeitung


Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.

Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bitte bewerben Sie sich bis zum 11.01.2026 über unser Bewerberportal.

Dies finden Sie unter: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html oder senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an stellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de.

 

Hinweis:

Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.

 

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.

 

 

 

G r a b n e r

Landrat

 

 

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Herr Grimm

Fachbereichsleiter

Tel 03496/601600