Musikschullehrer/-in Musikalische Früherziehung/Instrument (m/w/d)

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.

 

Öffentliche Stellenausschreibung

 

Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Bildung, Kultur und Sport ab sofort die Personalstelle

 

Musikschullehrer/-in

Musikalische Früherziehung/Instrument (m/w/d)

 

befristet bis 31.07.2026 in Teilzeit mit 6 Unterrichtsstunden/Woche (zusätzlich Ferienüberhang) zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit Zerbst (Anhalt).

 

Aufgabenschwerpunkte:

 

·         Einzel- und Gruppenunterricht im Fach MFE

·         Unterricht in Kooperationsprojekten mit allgemeinbildenden Schulen

·         Abhaltung von Sprechstunden

·         Teilnahme an Schulkonferenzen und Elternabenden

·         Teilnahme an Prüfungen und bewerteten Vorspielen

·         Mitwirkung an Musikwettbewerben und Veranstaltungen der Musikschule

·         Teilnahme am Vorspiel von Schülern außerhalb des Unterrichts

·         Musikschulbezogene Querschnittsaufgaben und Verwaltungstätigkeiten (Zuarbeiten für Gebührenstelle)

 

Anforderungsprofil:


·         abgeschlossenes musikpädagogisches Hochschulstudium an einer Musikhochschule oder eine gleichwertige musikpädagogische Ausbildung gemäß der Protokollerklärung Nr. 1 zu XX. Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer der Anlage 1 des TVöD-V (VKA), möglichst in der o.g. Spezialisierung

·         Unterrichtserfahrung im Einzel- Partner-, und Gruppenunterricht für die unterschiedlichsten Alters- und Leistungsstufen wünschenswert, möglichst in der o.g. Spezialisierung

·         zusätzliche Qualifikation für MFE von Vorteil

·         Führerschein der Klasse B mit Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW

 

Wünschenswert:

·         Unterrichtserfahrung im Einzel- Partner-, und Gruppenunterricht für die unterschiedlichsten Alters- und Leistungsstufen, möglichst in der o.g. Spezialisierung

·         zusätzliche Qualifikation für MFE von Vorteil

·         Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

·         Teamfähigkeit

Die Entgeltgruppe richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost). Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 9b TVöD bewertet.

 

Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen die Fachbereichsleiterin, Frau Faust, unter der Telefonnummer 03493/338 315 gern zur Verfügung.

 

Wir bieten Ihnen:

 

·         eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt (KVSA)

·         ein betriebliches Gesundheitsmanagement

·         flexible Arbeitszeitregelung

·         Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

·         Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres Aufgabenbereiches

·         eine umfassende Einarbeitung

 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bitte bewerben Sie sich bis zum 23.05.2025 über unser Bewerberportal. Dies finden Sie unter: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html

 

Hinweis:

Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.

 

 

G r a b n e r

Landrat                                                                     

 

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