SB Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht (m/w/d)

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Der Landrat

 

 

 

 

 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds. Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.

 

 

Öffentliche Stellenausschreibung

 

Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Ausländerangelegenheiten, Ordnung und Verkehr schnellstmöglich die Personalstelle

 

SB Staatsangehörigkeits- und

Einbürgerungsrecht (m/w/d)

 

befristet für 1 Jahr in Teilzeit mit 30 Std./Woche zu besetzen. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Der Einsatzort ist derzeit in Köthen (Anhalt) oder Bitterfeld-Wolfen.

 

Aufgabenschwerpunkte

     Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Erteilung von Staatsangehörigkeitsausweisen bzw. Ausweisen über die Rechtsstellung als Deutscher, Anträge auf Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Feststellungsverfahren zum Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit

-       rechtliche Beratung von Bürgern zum Antragsverfahren, zu allgemeinen Erwerbstatbeständen und zu Verlustgründen der deutschen Staatsangehörigkeit;

-       Beratung und Prüfung auch in Amtshilfe bzw. sonstigen Behördenanfragen z.B. Erwerbsgründe (Bsp. § 4 (3) StAG)

-    Prüfung der Antragsvoraussetzungen, Feststellung der Erwerbsgründe anhand der zum Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. der Rechtsstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit geltenden Gesetze (StAG, BVFG)

-    Entscheidungsfindung zum Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit unter Beachtung der rechtlichen Änderungen

-       Ausfertigung der entsprechenden Bescheide der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag;

-     Ausstellen der Staatsangehörigkeitsurkunden (Staatsangehörigkeitsausweis, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher)

- Widerspruchsbearbeitung gemäß VwGO mit Prüfung der Ausgangsentscheidung und Weiterleitung an die Widerspruchsbehörde (Landesverwaltungsamt)

 

      Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Einbürgerung

-       rechtliche Beratung von Bürgern zu Einbürgerungsvoraussetzungen, zum Einbürgerungsverfahren sowie zum Verlust oder zur Beibehaltung der bisherigen ausländischen Staatsangehörigkeit;

-    Entgegennahme der Anträge, Hilfe bei Antragstellung, Prüfung zur Beibringung aller erforderlicher Unterlagen (Bsp. Ausweis- bzw. Passdokumente, Aufenthaltsgenehmigungen, Personenstandsurkunden, Sprachnachweise)

-  Ermittlungen zum Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen, Feststellung der gesetzlichen Grundlage für die Einbürgerung

-   Entscheidungsfindung für Anspruchs- oder Ermessenseinbürgerungen unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Regelungen

-       Besonderheit bei Ermessensentscheidungen zu Einbürgerung mit öffentlichem Interesse

-       bei Ablehnungen – Anhörungen, Prüfung Rücknahme, Rückstellung, Bescheidung;

-       bei Zustimmungen – Bescheidung und Ausstellen von Einbürgerungszusicherungen bzw. -urkunden

- Widerspruchsbearbeitung gemäß VwGO mit Prüfung der Ausgangsentscheidung und Weiterleitung an die Widerspruchsbehörde (Landesverwaltungsamt)

-       Organisation und Durchführung von Einbürgerungsveranstaltungen

 

Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen die kommissarische Fachbereichsleiterin Frau Adam, unter der Telefonnummer 03493/341 430, gern zur Verfügung.



Anforderungsprofil

  •       abgeschlossenes grundständiges Studium Öffentliche Verwaltung, Verwaltungsökonomie
  •      oder abgeschlossenes grundständiges Studium mit dem Schwerpunkt Recht (Diplom, Bachelor)
  •      oder Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs B II (Verwaltungsfachwirt/-in)
  •      Führerschein Klasse B sowie Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW

 

wünschenswert

  •      selbstständige, eigenverantwortliche und engagierte Arbeitsweise
  •      Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen

 

Die Entgeltgruppe richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9c TVöD.

 

Wir bieten Ihnen

·       eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen- Anhalt (KVSA)

·       ein betriebliches Gesundheitsmanagement

·       flexible Arbeitszeitregelung

·       Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

·       Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres Aufgabenbereiches

·       eine umfassende Einarbeitung

 

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.

Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bitte bewerben Sie sich bis zum 14.04.2025 über unser Bewerberportal.

Dies finden Sie unter: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html

 

Hinweis

Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.

 

 

 

G r a b n e r

Landrat

 

 

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Anke Adam

komm. Fachbereichsleiterin

Tel 03493/341-430